Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Erwachsen werden-> Die eigene Wohnung -> Wohnheim oder WG?
Wohnheim oder WG? 

Leben in einer Wohngemeinschaft

Viele Jugendliche entscheiden sich dafür, in einer Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Dies bringt vor allem den Vorteil, dass die Mietkosten im Vergleich zu einer Singlewohnung geringer ausfallen.

Wie finde ich eine Wohngemeinschaft?

Plätze in Wohngemeinschaften finden Sie beispielsweise über Aushänge in Hoch- und Berufsschulen und in den Immobilienbörsen der sächsischen Tageszeitungen, zum Beispiel:

oder in Wohnungsbörsen im Internet, zum Beispiel:

Was gibt es beim Mietvertrag zu beachten?

Wer den Mietvertrag unterschreibt, gilt als Vertragspartner. Für die Gestaltung des Mietvertrages bestehen mehrere Möglichkeiten:

Ein Hauptmieter

Hierbei unterschreibt nur einer der Bewohner den Mietvertrag. Dieser ist somit alleiniger Vertragspartner. In diesem Fall sind die anderen Mitglieder der Wohngemeinschaft Untermieter des Hauptmieters.
Die Untermiete wird vertraglich zwischen dem Mieter und dem Untermieter geregelt und bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Zwischen Untermieter und Vermieter bestehen keine Rechte und Pflichten.

Für die Miete haftet der Hauptmieter, auch dann, wenn einzelne WG-Zimmer leer stehen. Außerdem kann nur er die Wohnung kündigen.

Mehrere Hauptmieter

In diesem Falle unterschreiben alle Bewohner auf dem Mietvertrag und sind somit alle Vertragspartner. Der Vermieter kann die Miete somit von allen verlangen. Im Falle einer Kündigung ist diese nur wirksam, wenn sie allen Hauptmietern gegenüber ausgesprochen wird.

Direkte Verträge mit dem Vermieter

Alle WG-Bewohner schließen mit dem Vermieter eigene Mietverträge ab (zum Beispiel über ein Zimmer und das Recht zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung von Küche und Bad mit den anderen Mietern). Dann haftet jeder Bewohner nur für seinen Anteil an der Wohnungsmiete und kann auch selbstständig kündigen. Der Vermieter kann dann aber auch an einen Nachfolger vermieten, der den anderen Bewohnern nicht gefällt.

Mehr zum Thema:

Leben im Wohnheim

Im Studentenwohnheim können Studierende während ihres Studiums kostengünstig wohnen. Angeboten werden dabei in der Regel Apartments sowie Einzel- und Doppelzimmer in Wohngemeinschaften.

Das Wohnen im Wohnheim bietet außerdem den Vorteil, dass die Zimmer in der Regel möbliert sind und über einen Internetanschluss verfügen.

Ein Platz im Studentenwohnheim kann beim jeweiligen Studentenwerk beantragt werden.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang