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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Erwachsen werden-> Die eigene Wohnung
Die eigene Wohnung  

Mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung und den ersten eigenen vier Wänden beginnt für junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt. Erfahren Sie in diesem Kapitel, wie Sie eine erschwingliche Wohnung finden können und was es im Rahmen des Umzugs zu beachten gibt.

Wie finde ich eine Wohnung?

Wer eine Wohnung sucht, wird in den zahlreichen Immobilienbörsen im Internet fündig. Außerdem veröffentlichen die führenden Tageszeitungen in Sachsen Wohnungsangebote – in ihren Druckausgaben und online:

Viele Wohnungsgenossenschaften richten zudem spezielle Angebote an Jugendliche und junge Erwachsene. Informieren Sie sich bei den Wohnungsgenossenschaften ihres künftigen Wohnortes.

Meldepflicht

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann das mit einer Geldbuße bis zu EUR 500 geahndet werden.

Ihre neue Wohnung müssen Sie als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden, wenn es nicht Ihre einzige Wohnung ist.

Wichtig! Die Hauptwohnung ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend benutzte Wohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen hat. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland.

Weitere Anmeldungen

Bitte beachten Sie, dass neben der Anmeldung Ihres Wohnsitzes noch weitere Anmeldungen erforderlich sind oder sein können:

  • Abfallentsorgung/Müllabfuhr
  • Fahrzeug/Bewohnerparkausweis
  • Hundesteuer
  • Kabelanschluss
  • Telefonanschluss
  • Schulen/Kindertageseinrichtungen
  • Versorgungsunternehmen

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrags. Nach Abschluss dieses Vertrags kann keine Partei ohne Zustimmung der anderen Seite eine vertragliche Regelung einseitig abändern.

Weitere Informationen:

Hinweis: Wessen Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für eine Wohnung zu tragen, kann Wohngeld beantragen. Dies ist ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.

Weiterlesen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. Stand: 17.12.2012


erfahren sie mehr über...

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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