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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Adoption-> Volljährigenadoption
Volljährigenadoption 

Eine besondere Form der Adoption ist die so genannte Volljährigenadoption, bei der eine erwachsene Person angenommen wird. Sie stellt ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen her.

Da die Annahme einer volljährigen Person meist als schwache Adoption erfolgt, entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis nur zwischen Annehmendem und Adoptierten und nicht zu den Verwandten der annehmenden Personen.

Hinweis: Bei der Adoption einer volljährigen Person aus dem Ausland, erhält der oder die Angenommene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Adoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenannahme

Als besondere Form der Volljährigenadoption kann eine erwachsene Person mit den gleichen Wirkungen wie bei einer Minderjährigen­adoption angenommen werden. Dies ist möglich, wenn dem keine überwiegenden Interessen der Eltern des oder der Anzunehmenden entgegenstehen und

  • ein minderjähriges Geschwister bereits angenommen ist oder auch angenommen werden soll (hierdurch sollen unterschiedliche Annahmeverhältnisse in einer Familie vermieden werden),

  • die anzunehmende Person bereits vor der Volljährigkeit in der Familie gelebt hat,
  • der oder die Anzunehmende das Kind des Ehepartners ist oder
  • der Adoptionsantrag vor Erlangung der Volljährigkeit beim Amtsgericht gestellt wurde und es aufgrund der Verfahrensdauer nicht mehr zum Abschluss der Minderjährigenadoption gekommen ist.

Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 06.11.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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