Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Adoption-> Rechte und Pflichten der Ad...
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern 

Rechtsfolgen

Sobald das Familiengericht die Adoption ausgesprochen hat und der Beschluss dem Annehmenden zugestellt ist, wird diese rechtswirksam. Damit erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden und sämtliche Rechtsfolgen treten ein:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung
  • Auflösung sämtlicher verwandtschaftlicher und privatrechtlicher Beziehungen zur Herkunftsfamilie des adoptierten Kindes
  • Erbrecht
  • Namensänderung
  • Meldepflicht
  • Staatsangehörigkeit
Hinweis: Sonstige Ansprüche des Kindes (wie Renten, zum Beispiel Waisenrente), die bis zum Zeitpunkt der Adoption entstanden sind, bleiben bestehen.

Namensrecht und Ausweispapiere

Das Kind erhält mit der Adoption den Familiennamen der Adoptiveltern. Auf Antrag und unter strengen Voraussetzungen kann das Familiengericht entscheiden, dass der bisherige Familienname des Kindes voranzustellen oder anzufügen ist.

Auf Antrag kann auch der Vorname des Kindes geändert oder durch zusätzliche neue Vornamen erweitert werden. Hierbei prüft das Gericht, ob die Vornamensänderung dem Wohl des Kindes entspricht. Wie bei der Annahme selbst ist hierzu die Einwilligung des Kindes erforderlich.

Das Standesamt des Geburtsortes des Kindes trägt den neuen Namen von Amts wegen in die Geburtsurkunde ein. Nur das Geburtsregister enthält auch den alten Familiennamen der Herkunftsfamilie.

Hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, können die Adoptiveltern bei Bedarf am Wohnort einen Kinderreisepass, einen eigenen Reisepass für das Kind oder einen Personalausweis beantragen.

Sozialrechtliche Auswirkungen

Für Adoptiveltern und -kinder entstehen Ansprüche im Sozialrecht und unter Umständen Vergünstigungen im Beamten- und Tarifrecht. Erwähnenswert sind hier vor allem der Anspruch auf Kindergeld und das Recht auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch neue Ansprüche für Sie und das Kind aufgrund renten- und steuerrechtlicher Bestimmungen sind gegeben. Zudem können Sie Elternzeit und Elterngeld beanspruchen.


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 06.11.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang