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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Adoption-> Herkunftsfamilie suchen
Herkunftsfamilie suchen 

Woher komme ich? Wo liegen meine Wurzeln? Die Antworten auf diese Fragen sind für jeden Menschen wichtig und gehören zu seinen grundlegenden Rechten. Das "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung" spielt nach einer Adoption für alle Beteiligten eine wichtige Rolle, denn oftmals möchten die adoptierten Kinder irgendwann wissen, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Offener Umgang mit dem Thema Adoption

Die Adoptionsvermittlungsstelle rät Adoptivfamilien in der Regel, offen mit dem Thema umzugehen, auch wenn eine Inkognitoadoption stattgefunden hat. Je früher Kinder wissen, dass sie adoptiert worden sind, desto selbstverständlicher werden sie damit umgehen.

Offenbarungs- und Ausforschungsverbot

Auf die Verschwiegenheit der Adoptionsvermittlungsstelle und aller offiziell am Adoptionsverfahren beteiligten Personen ist Verlass. Ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes dürfen keine Tatsachen offenbart oder ausgeforscht werden (so genanntes "Offenbarungs- und Ausforschungsverbot").

Rechte von Adoptivkindern

Ab dem 16. Lebensjahr hat ein Adoptivkind das Recht, eigenständig nach seinen Wurzeln zu forschen. Vorher ist die Zustimmung der Adoptiveltern notwendig. Adoptivkinder können sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden und dort Auskunft zu ihrer Herkunft und Lebensgeschichte verlangen.


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 06.11.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
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11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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