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Keinen Ärger mit den Nachbarn! 

Wenn Menschen mit unterschiedlichen Lebensansichten und Gewohnheiten aufeinander treffen, können mitunter Konflikte entstehen. Damit das Leben mit dem Nachbarn dennoch annehmbar bleibt, gibt es bestimmte Vorschriften, die das Leben miteinander regeln und erleichtern sollen.

"Immer dieser Lärm!"

Rasenmäher, Laubsauger, Kinder, Partys – das kann manchem Nachbar einmal zu laut werden. Aus diesem Grund gibt es Ruhezeiten, die in jedem Bundesland, aber auch in jeder Hausordnung, verschieden sein können.

Die üblichen Ruhezeiten sind zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Zu diesen Zeiten sollten Sie beispielsweise keinen Rasen mähen oder musizieren, wenn Sie Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn vermeiden wollen.

"Sie pflanzen auf meinem Grundstück!" (Hauseigentümer)

Am häufigsten entstehen Konflikte zwischen Hauseigentümern, wenn es um Grundstücksfragen geht, zum Beispiel wenn ein Nachbar sein Grundstück einzäunen oder einen Baum pflanzen möchte. Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz sieht dafür verschiedene Reglungen vor. So beträgt der Grenzabstand – innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – für Pflanzen bis zu einer Höhe von zwei Metern mindestens einen halben Meter, bei Pflanzen mit einer Höhe von über zwei Metern mindestens zwei Meter.

Außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist ein Pflanzabstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

"Fort mit der Katze von meinem Balkon!" (Wohnungseigentümer)

Bei Wohnungseigentümern kommt es meistens zu Streitigkeiten, wenn nicht ganz klar ist, wer für welche Räumlichkeiten zuständig ist. So zählt beispielsweise der Balkon zum Gemeinschaftseigentum, obwohl er zu einer Wohnung gehört.

Oft hilft bei der Klärung derartiger Streitigkeiten die Wohlverhaltensklausel, welche sich aus § 14 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ergibt. Diese besagt, dass Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind.

Rechtsgrundlage:

Was tun bei Streitigkeiten?

Lassen sich Streitigkeiten mit dem Nachbar nicht durch ein Gespräch klären, gibt es die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Dabei können Sie sich an eine der etwa 300 Schiedsstellen in Sachsen wenden.

Kann durch eine Schiedsstelle keine Lösung des Konflikts herbeigeführt werden, sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beleidigungen, Bedrohungen oder Hausfriedensbruch können von keiner Schiedsstelle bearbeitet werden, da es sich hierbei um Straftaten handelt, die nur von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Lesen Sie auch:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
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