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Instandhaltung und Modernisierung 

Instandhaltung der Wohnung

Die Instandhaltung der Mietwohnung ist grundsätzlich Sache des Vermieters, sofern diese Arbeiten im Mietvertrag nicht auf den Mieter übertragen worden sind. Grundsätzlich müssen Sie als Mieter die Instandhaltung der Wohnung dulden, sind aber nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

Als Mieter sind Sie jedoch verpflichtet, Ihren Vermieter auf Schäden und Mängel hinzuweisen. Haben Sie diese selbst herbeigeführt, haften Sie dafür.

Bagatellschäden

Eine Einschränkung der Verantwortung des Vermieters kann sich jedoch im Rahmen von Bagatellschäden ergeben, sofern dies im Mietvertrag festgelegt ist. Als Mieter können Sie dann bis zu einer bestimmten Grenze (etwa EUR 75,00) an den Kosten von Kleinreparaturen beteiligt werden.

Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet entwickelt sich stetig weiter, viele Klauseln sind so unwirksam geworden. Überprüfen Sie daher die Regelungen in Ihrem Mietvertrag, ob Sie diese nach der aktuellen Rechtsprechung noch befolgen müssen. In Zweifelsfällen sollten Sie sich beraten lassen.

Schönheitsreparaturen

Zu den Schönheitsreparaturen zählen das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper mit Rohren sowie der Innentüren und Fenster und Außentüren von innen. Hierzu können Sie als Mieter im Mietvertrag verpflichtet werden – achten Sie aber auch hier auf die Rechtmäßigkeit dieser Klauseln!

Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die starre Fristen oder eine Endrenovierungspflicht vorschreiben. Unter Umständen sind diese unwirksam. Hier sollten Sie ebenfalls genauer hinschauen und sich informieren, ob Sie laut aktueller Rechtsprechung zur Renovierung verpflichtet sind.

Modernisierung

Der Vermieter sollte normalerweise nicht nur das Interesse haben, sein vermietetes Eigentum im Wert zu erhalten, sondern diesen noch zu steigern. Aus diesem Grund nimmt er Modernisierungsmaßnahmen vor. Hierzu zählen zum Beispiel der Anbau eines Balkons, der Einbau einer Zentralheizung, eine Treppenhausisolierung oder die Installation einer Türöffnungs- und Schließanlage.

Inwiefern Sie als Mieter diese Arbeiten und auch eine möglicherweise daraus resultierende Mieterhöhung dulden müssen, hängt von verschiedenen Umständen ab. Informieren Sie sich bei Bedarf genau oder lassen Sie sich beraten.

Mietminderung bei Mängeln

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Ist die Wohnung nicht (mehr) in ordnungsgemäßem Zustand, kann der Mieter die Miete mindern. In der Praxis gibt es zahlreiche Konstellationen – für den Umfang einer Mietminderung sind in erster Linie die Schwere des Mangels und die Beeinträchtigung der Benutzbarkeit der Wohnung ausschlaggebend.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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