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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Umzug-> Meldepflicht bei einem Umzug
Meldepflicht bei einem Umzug 

Abmeldung und Anmeldung

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Ausnahme: Bei einem Umzug in das Ausland müssen Sie sich bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.

Ordnungswidrigkeit

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 500 geahndet werden kann.

Hauptwohnung und Nebenwohnung

Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend benutzte Wohnung.

Wer verheiratet ist und nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, hat seine Hauptwohnung in der von der Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.

In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen hat. Jede weitere Wohnung in Deutschland ist eine Nebenwohnung.

Einen Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen – dies muss nicht zwingend mit einem Umzug verbunden sein. Bei einem Umzug erfolgt diese Mitteilung zusammen mit der Anmeldung.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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