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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Grund und Boden-> Bau eines Brunnens
Bau eines Brunnens 

Im Garten wird häufig Trinkwasser aus der Leitung zum Wässern der Pflanzen verwendet. Doch statt des Trinkwassers können Sie auch das Grundwasser nutzen – gefördert aus dem eigenen Brunnen im Garten. Der Bau eines Brunnens ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Das bedeutet, dass Sie den Brunnenbau nicht bei den Bauaufsichtsbehörden beantragen müssen.

Allerdings müssen Sie die Brunnenbohrung bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde beim Landkreis beziehungsweise bei der Kreisfreien Stadt sowie beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten durch eine Bohranzeige melden. Sobald die Registrierung der Anzeige bestätigt wird, dürfen Sie mit der Bohrung beginnen. Für die anschließende Nutzung des Grundwassers ist eine separate Genehmigung nötig.

Wasser finden und fördern

Um Informationen darüber zu erhalten, in welcher Tiefe der Grundwasseranschnitt zu erwarten ist und mit welchen Bodeneigenschaften bei der Bohrung zu rechnen ist, sollten Sie sich an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wenden, erfahrene Brunnenbauer um Rat fragen oder sich bei Nachbarn, die einen Brunnen haben, erkundigen.

Das Landesamt bietet zudem im Internet eine interaktive Karte der Grundwassermessstellen in Sachsen. Über die Karte können Informationen zu gemessenen Grundwasserständen für die Abschätzung der örtlichen Verhältnisse zum Grundwasserstand bei der Planung eines privaten Brunnens angefordert werden.

Mit einer Probebohrung und einem ersten Pumpversuch werden detaillierte Kenntnisse über den Aufbau des Untergrundes, die Lage der einzelnen Grundwasserleiter, die Ergiebigkeit des Vorkommens sowie erste Informationen über die Qualität des Grundwassers gewonnen.

Der Brunnenbau gehört zum meisterpflichtigen Handwerk. Wenn Sie einen Brunnenbauer beauftragen, achten Sie auf den Meistertitel und die Eintragung bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

Weitere Informationen:

Hinweis: Wenn Sie geothermische Bohrungen vornehmen lassen, sind diese genehmigungspflichtig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige untere Wasserbehörde (in Chemnitz, Dresden und Leipzig bei der Stadtverwaltung, in allen anderen Gemeinden und Städten beim Landratsamt).

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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