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Für Eigentümer von Grundstücken und Häusern, unabhängig davon, ob selbst bewohnt oder vermietet, gibt es eine ganze Reihe wichtiger Versicherungen – die Auswahl ist groß, die Anbieter zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern, wenn Sie dies wünschen.
Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der gebräuchlichsten Versicherungen, die Aufzählung ist jedoch keineswegs vollständig. Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten – beispielsweise von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wohngebäudeversicherung
Durch eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die durch Feuer, Explosion, Leitungswasser (zum Beispiel Heizung und Wasserleitung), Frost, Blitzschlag, Sturm und Hagel entstehen, abgesichert. Versichert werden zumeist neben dem Wohnhaus auch Garagen, Carports und Zäune.
Wenn Sie in der Nähe eines Flusses, Stausees, Regenrückhaltebeckens oder sonstigen Gewässers wohnen, sollten Sie zusätzlich eine Absicherung gegen Schäden durch Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmungen in Betracht ziehen. Wenn dies für Sie in Betracht kommt, achten Sie darauf, dass die so genannten "Elementarschäden" in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.
Elementarschadenversicherung
Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Eine normale Hausratversicherung zahlt in diesem Fall nichts. Denken Sie daran, dass auch Starkregen zu Überschwemmungen führen kann, die Ihr Hab und Gut gefährden.
Deshalb sollten Sie unbedingt das Risiko für Ihren Besitz prüfen und gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung (auch als Zusatz zur Hausratversicherung möglich) abschließen.
Lesen Sie dazu:
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Hochwasser, Sturm und Hagelschlag: Wie versichere ich mich richtig?
Amt24-Informationen
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Explosion, Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden entstehen. Versichert sind alle Haushaltsgegenstände wie zum Beispiel Möbel, Teppiche, Kleidun und Geräte. Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertpapiere, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Vor Abschluss einer Versicherung sollten Sie auf folgendes achten:
- Um die Versicherungssumme festzulegen, müssen Sie den Wert Ihres Hausrats schätzen. Das können Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer Versicherung tun. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch eine Pauschalberechnung an, bei der ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter festgelegt und anhand dessen die Versicherungssumme für die gesamte Wohnung bestimmt wird.
- Vergleichen Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungen, da es Unterschiede im Versicherungsbetrag und in der damit abgedeckten Versicherungssumme geben kann.
ACHTUNG: Das Eigentum von Untermietern ist von der Versicherung grundsätzlich ausgenommen. Außerdem sollten Sie immer an Ihre Sorgfaltspflichten denken, denn wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits entstanden ist, kann der Versicherer seine Leistung kürzen. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Herd einschalten und die Wohnung verlassen, kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung für die entstandenen Schäden nur zu einem geringen Teil aufkommt.
Haftpflichtversicherung
Wenn jemand durch Sie, durch Ihr Haus und Grundstück zu Schaden kommt, springt die Haftpflichtversicherung ein. Es hängt vom Versicherungsunternehmen ab, wie diese Risiken abgesichert werden, teils durch eine Privathaftpflichtversicherung (Einfamilienhaus), teils durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (Mehrfamilienhaus). Neben den Sach- und Vermögensschäden sind auch die Schäden an Gesundheit und Leben von Personen versichert.
Denkbare Fälle wären beispielsweise, dass jemand durch einen herab fallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Oder Sie kommen einmal Ihrer Räumpflicht im Winter nicht nach und auf dem Gehweg vor Ihrem Haus kommt jemand zu Fall und verletzt sich.
Rechtsschutzversicherung
Nachbarschaftsstreitigkeiten zählen leider mit zu den häufigsten Fällen, in denen Gerichte eingeschalten werden. Ob man nun etwas für den Streit kann, der Nachbar Recht hat oder nicht, eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein.
Als Grundstücksbesitzer hat man zusätzlich eine Reihe von Pflichten und Verantwortung, so dass rechtliche Auseinandersetzungen nie vollständig ausgeschlossen werden können. Als Vermieter kann es vorkommen, dass Sie Ansprüche gegen Ihre Mieter durchsetzen müssen. Ebenso kann es vorkommen, dass Ihr Mieter Sie verklagt oder Sie wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten belangt werden.
Wohnungs-Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung für Ihre vermietete Wohnung reguliert den Schaden, den andere durch Ihr Eigentum erleiden.
Die Haftungsrisiken des Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. Dabei steht im Wohnungseigentümer-Gesetz, dass der Vermieter (Sondereigentümer) für Schäden, die sein Mieter schuldhaft anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt, haftet. Häufige Schadensfälle sind falsch verlegte elektrische Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen, defekte Heizkörper oder unsachgemäße Deckenkonstruktionen.
Sie können aber auch in Haftung genommen werden, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen, zum Beispiel wenn Sie der Räumpflicht im Winter nicht nachkommen oder sich Teile des Außenputzes lösen und herabfallen.
Mietverlustversicherung (Mietausfallversicherung)
Wenn nach Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch oder Sturm die vermieteten Wohnräume aufgrund von Reparaturen vorübergehend nicht bewohnt werden können, entgehen Ihnen Mieteinnahmen. Um diese auszugleichen, gibt es die Mietverlustversicherung, die mitunter zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis die Räume wieder nutzbar sind, allerdings in der Regel bis maximal zwölf Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Verbraucherbeschwerde
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er überprüft neutral und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer nach dem Maßstab von Recht und Gesetz.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014