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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Grund und Boden-> Grundsteuer
Grundsteuer 

Wer über Grundbesitz verfügt, ist verpflichtet, an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zu bezahlen. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist, wird die Grundsteuer jährlich erhoben.

Für Zwecke der Grundsteuer ermittelt das Finanzamt in einem gesonderten Verfahren für jedes Grundstück einen sogenannten Einheitswert (für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz einen Ersatzwirtschaftswert) und darauf aufbauend den Grundsteuermessbetrag. Grundlage dafür sind die Vorschriften des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes. Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an diese Grundlagenwerte gebunden.

Die Grundsteuer – als kommunale Steuer – wird von der Gemeinde für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz selbst festgesetzt und erhoben. Das sogenannte "Heberecht" einer Gemeinde für diesen Grundbesitz ist im Grundsteuergesetz geregelt.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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