Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Grund und Boden-> Wert einer Immobilie
Wert einer Immobilie 

Die Feststellung des Verkehrswertes (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen sinnvoll sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist.

Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Ausschluss aller für den Markt nicht charakteristischen Umstände und Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Begriff des Verkehrswerts ist im Baugesetzbuch definiert.

Er unterscheidet sich von den steuerlichen Grundlagenwerten, die nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes gesondert durch die Finanzämter festgestellt werden, wie zum Beispiel dem Einheitswert für inländischen Grundbesitz oder dem Grundbesitzwert als Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen durch die bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt.

Kaufpreissammlung zur Wertermittlung

Der Gutachterausschuss führt eine so genannte Kaufpreissammlung. Diese enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen und dient der Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren.

Bodenrichtwerte

Die Kaufpreissammlung ist zugleich auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen alle zwei Jahre unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (zum Beispiel baureifes Land, land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche) flächendeckend zu ermitteln und in Bodenrichtwertkarten einzutragen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.

Weitere Informationen

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie den Rechten an Grundstücken. Sie erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus der Kaufpreissammlung.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk

Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. 22.01.2015


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang