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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Steuern
Steuern 

Umsatzsteuer

Bauleistungen auf einem Grundstück

Die Erbringung von Bauleistungen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Der Unternehmer, welcher Bauleistungen erbringt, ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der jeweiligen Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.

Die Rechnungen über bezogene Bauleistungen sind vom Empfänger stets aufzubewahren, unabhängig davon, ob der Empfänger Unternehmer oder Privatperson ist. Für Unternehmer gilt dabei ein Aufbewahrungszeitraum von zehn Jahren, für Privatpersonen sowie den Privatbereich von Unternehmern ein Zeitraum von zwei Jahren. Handelt es sich um einen Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft, ist eine Rechnung auch für den Privatbereich eines Unternehmers zehn Jahre aufzubewahren.

Erwerb eines Grundstücks

Der Erwerb eines Grundstücks ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, es sei denn, der Käufer ist Unternehmer und der Verkäufer verzichtet im notariellen Vertrag auf die Steuerbefreiung. Erwirbt ein Unternehmer ein Grundstück umsatzsteuerpflichtig, muss er die Umsatzsteuer für diesen Umsatz abführen (Verlagerung der Steuerschuldnerschaft).

Sonstige Steuern

Beim Erwerb eines Grundstücks wird einmalig die Grunderwerbsteuer fällig. Erben Sie hingegen ein Grundstück oder bekommen Sie es geschenkt, sind die Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beachten. Als Eigentümer schließlich sind Sie fortwährend verpflichtet, die Grundsteuer zu entrichten.

 

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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