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Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser 

Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser erstellt die Unterlagen für die Bauvorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind oder für die eine Baugenehmigung beantragt werden muss (Bauvorlagen). Er ist dafür verantwortlich, dass die Formulare, Bauzeichnungen und Berechnungen vollständig sind, den Vorschriften entsprechen und in Abstimmung mit dem Bauherrn zur Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Bauvorlageberechtigt ist, wer

  • die Berufsbezeichnung Architekt führen darf
    oder
  • in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

Für bauliche Änderungen an Gebäuden, die die Aufgaben eines Innenarchitekten betreffen, sind auch Innenarchitekten bauvorlageberechtigt.

Die Anforderung der Bauvorlageberechtigung gilt nicht für Bauvorlagen, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung als der eines bauvorlageberechtigten Ingenieurs verfasst werden und bei geringfügigen oder technisch einfachen Bauvorhaben.

Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser muss die genügende Sachkunde und Erfahrung für das jeweilige Bauvorhaben besitzen. Verfügt er auf einzelnen Sachgebieten nicht über ausreichende Sachkunde und Erfahrung, müssen geeignete Fachplaner herangezogen werden. Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen verantwortlich und müssen diese unterzeichnen. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen ist jedoch der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser verantwortlich.

Weitere Informationen


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015

 
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und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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