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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Beteiligte am Bau-> Bauträger
Bauträger 

Wenn Sie sich Ihr Haus von einem Bauträger bauen lassen, so tritt dieser als Bauherr gegenüber Behörden und Firmen auf und trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauträger übernimmt alles, von der Beschaffung des Grundstücks, über die Planung des Hauses, das Einholen aller Genehmigungen, selbstverständlich auch den Bau des Hauses, bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe. Er ist Ihr einziger Vertragspartner.

Bauträgervertrag

Mit dem Unternehmen schließen Sie einen Bauträgervertrag ab. Dieser ist eine Mischung aus Werkvertrag und Kaufvertrag und da Sie die Eigentumsrechte an einem Grundstück erwerben, muss er notariell beurkundet werden.

Besonderer Augenmerk liegt auf der Leistungsbeschreibung. In dieser steht, wie Sie das Haus übernehmen werden. Was bedeutet "schlüsselfertig" und was "bezugsfertig"? Sind die Außenanlagen und die Einfriedung enthalten, der Innenausbau abgeschlossen, hängen sogar schon die Gardinen? Die entscheiden, welche Arbeiten Sie im Anschluss noch selbst erledigen wollen. Seriöse Bauträger legen Ihnen von sich aus alle Positionen detailliert offen und sagen Ihnen auch, welche Leistungen nicht enthalten sind. Achten Sie auch darauf, ob das Grundstück erschlossen ist und die Erschließungskosten im Vertrag enthalten sind oder ob Sie diese Kosten an die Gemeinde im Anschluss noch selbst entrichten müssen. Die Vereinbarung eines Festpreises ist möglich und kann durchaus sinnvoll sein.

Genehmigung für Tätigkeit als Bauträger

Für die Tätigkeit als Bauträger brauchen die Unternehmen eine Erlaubnis gemäß der Gewerbeordnung. Wichtigste Genehmigungsvoraussetzung ist die Zuverlässigkeit für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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