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Rund 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland resultieren aus dem Energieverbrauch gebäudetechnischer Anlagen, hauptsächlich für Heizung und Warmwasserbereitung. In diesem Bereich liegt ein sehr großes Einsparpotenzial. Eine Grundvoraussetzung für die Erschließung dieses Einsparpotenzial ist das Wissen der Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Gebäude über deren energetischen Zustand. Deshalb wird seit dem 1. Februar 2002 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle Neubauten ein Energiebedarfsausweis ausgestellt.
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
juris Bundesrecht
Gebäudeenergieausweis
Seit Januar 2006 gilt die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. In dieser Richtlinie wird unter anderem die Erstellung von Energieausweisen auch für bestehende Gebäude bei Vermietung oder Verkauf gefordert.Diese Richtlinie wird in Deutschland mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 umgesetzt.
Für Altbauten, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, gilt die Ausweispflicht – für Wohnhäuser seit 2008, für Gewerbeimmobilien seit 2009. Selbstgenutzte Eigenheime sind nicht betroffen.
Zugelassen sind künftig Energieausweise in zwei Varianten. Die eine orientiert sich am Energiebedarf eines Gebäudes (Bedarfsausweis), die andere basiert auf den Verbrauchswerten für Heizung und Warmwasser der vergangenen Jahre (Verbrauchsausweis). Damit wurde erstmals eine Vergleichsbasis für den Energiebedarf und die Betriebskosten geschaffen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.
Bereits ausgestellte Sächsische Energiepässe behalten auch nach Einführung des bundesweiten Gebäudeenergieausweises für die Dauer von zehn Jahren ihre Gültigkeit.
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Energieausweise – Wärmeschutz beim Wohnungsbau
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -
Energetische Sanierung – Ein Praxisleitfaden zur Gebäudehülle
Sächsische Energieagentur
Information und Beratung
Die Sächsische Energieagentur (SAENA) ist das sächsische Kompetenz-, Beratungs- und Informationszentrum zu allen Fragen rund um das Thema Energie.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014