Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Bauaufsicht, Ordnungswidrig...-> Ordnungswidrigkeiten (Baure...
Ordnungswidrigkeiten (Baurecht) 

Im Bauordnungsrecht gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Bußgeldhöhe kann bis zu EUR 500.000 betragen. Danach handelt beispielsweise ordnungswidrig, wer
  • einer vollziehbaren schriftlichen Anordnung der Bauaufsichtsbehörde (zum Beispiel Einstellung von Arbeiten, Beseitigung von Anlagen) zuwiderhandelt
  • ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon Bauwerke (bauliche Anlagen) errichtet, ändert, benutzt oder ohne die erforderlichen Anzeigen und bautechnischen Nachweise beseitigt
  • mit der Durchführung eines von der Genehmigung freigestellten Bauvorhabens bereits vor Ablauf von drei Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum der Unterlagen beginnt
  • mit den Bauarbeiten beginnt, ohne die (erforderliche) Baugenehmigung erhalten und der Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise und die Baubeginnsanzeige vorgelegt zu haben, des Weiteren sich den Maßnahmen der Bauüberwachung widersetzt (Aufforderungen und Anzeigepflichten)

  • die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet
  • Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorliegen
  • Bauprodukte ohne Ü-Zeichen verwendet
  • Bauarten ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall anwendet
  • als Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter oder als deren Vertreter seine gesetzlichen Pflichten verletzt
  • wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um eine behördliche Entscheidung (zum Beispiel eine Baugenehmigung oder Beseitigungsanordnung) zu erwirken oder zu verhindern

Verwandte Themen:

Andere Tatbestände

Daneben ergeben sich auch aus anderen Rechtsgebieten Ordnungswidrigkeitstatbestände. Beispielsweise kann die Veränderung eines denkmalgeschützten Gebäudes ohne Genehmigung mit einer Geldbuße bis EUR 500.000 belegt werden. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Genehmigung zerstört, begeht sogar eine Straftat und muss mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang