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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> Anforderungen an das Bauwerk
Anforderungen an das Bauwerk 

Das sächsische Bauordnungsrecht beinhaltet verschiedene Anforderungen an Bauwerke (bauliche Anlagen). In erster Linie dienen die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung der Gefahrenabwehr. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung soll verhindert werden, wenn bauliche Anlagen errichtet, geändert, instand gehalten oder abgerissen werden oder deren Nutzung geändert wird. Es geht dabei vor allem um die sicherheitsrechtlichen Aspekte der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Schallschutzes und der Verkehrssicherheit.

Wichtig ist, dass bauordnungsrechtliche Anforderungen außer bei Sonderbauten von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr geprüft werden. Dennoch sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Bauvorhaben diese Bestimmungen einhält. Der Entwurfsverfasser steht zudem mit seiner Unterschrift auf den Bauzeichnungen und sonstigen Unterlagen dafür ein.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Anforderungen, zum Beispiel, wie hoch Aufenthaltsräume sein müssen, über die Beschaffenheit von Feuerungsanlagen und dass jede Wohnung ein Bad mit Dusche oder Badewanne haben muss. Informieren Sie sich hierüber in der Sächsischen Bauordnung oder bei entsprechenden Experten (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieuren).


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
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2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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