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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> Baugenehmigung
Baugenehmigung 

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Insofern Ihr Bau kein Sonderbau ist, wird diese Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt. Das (vollständige) Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 der Sächsischen Bauordnung wird nur bei Sonderbauten durchgeführt. Baugenehmigungen werden für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen erteilt.

Vorbescheid

Wenn Sie möchten, können Sie sich vor dem Baugenehmigungsverfahren in einem Vorbescheid die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid sind verbindlich und werden auch in eine möglicherweise folgende Baugenehmigung übernommen.

Sinnvoll ist die Beantragung eines Vorbescheides nur, wenn Sie befürchten müssen, dass die Erteilung der Baugenehmigung aus bestimmten Gründen zweifelhaft sein könnte. Dann können Sie das schon prüfen lassen, bevor Sie ein Baugenehmigungsverfahren anstrengen. Häufig lässt man in einem Vorbescheid die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit überprüfen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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