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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> Ist eine Baugenehmigung not...-> Verfahrensfreie Bauvorhaben
Verfahrensfreie Bauvorhaben 

Allgemeine Informationen

Eine ganze Reihe von Bauvorhaben ist verfahrensfrei. Die baurechtliche Verfahrensfreiheit betrifft jedoch nur selbständige Bauvorhaben. Wenn diese Vorhaben Bestandteil eines Gesamtvorhabens sind, für welches eine Baugenehmigung oder die Einreichung von Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung notwendig ist, werden auch die an sich verfahrensfreien Vorhaben miteinbezogen.

Hinweis: Beachten Sie, dass für baurechtlich verfahrensfreie Bauvorhaben gegebenenfalls Genehmigungs- oder Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (zum Beispiel Denkmalschutz- oder Naturschutzrecht) bestehen.

Errichtung und Änderung

Die Errichtung oder Änderung einer ganzen Reihe von Anlagen ist verfahrensfrei. Dabei handelt es sich nicht nur um Gebäude, sondern beispielsweise auch um Gebäudetechnik, Masten, Antennen, Behälter für Brennstoffe, Mauern, Einfriedungen und Schwimmbecken.

Die Verfahrensfreiheit der Anlage hängt meistens von ihrer Größe und ihrer Lage ab. In der Regel handelt es sich um kleinere, eher unbedeutende Anlagen – man spricht hier von der bau- und bodenrechtlichen Relevanz.

Als Beispiele seien genannt:

  • eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu zehn Quadratmetern, außer im Außenbereich
  • Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmetern je Grundstück, außer im Außenbereich
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu drei Metern
  • Brunnen (als Anlagen der Ver- und Entsorgung)
  • Mauern (einschließlich Stützmauern) und Einfriedungen (Zäune) mit einer Höhe bis zu zwei Metern, außer im Außenbereich
  • Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich
  • Fahrradabstellanlagen bis 30 qm Fläche
  • folgende tragende und nichttragende Bauteile:
    • nichttragende und nicht aussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen
    • Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
    • Fenster, Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in den Wänden

Die komplette Aufstellung finden Sie im § 61 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung.

Abbruch (Beseitigung von Anlagen)

Verfahrensfrei dürfen Sie abreißen:
  • die Anlagen, die gemäß der Sächsischen Bauordnung verfahrensfrei sind
  • frei stehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude und nicht höher als zehn Meter sind

Die Beseitigung aller anderen Gebäude und Anlagen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Instandhaltungsarbeiten

Ebenfalls verfahrensfrei sind Instandhaltungsarbeiten. Dabei dürfen die Arbeiten nur der Erhaltung oder der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Bauteils dienen. Nicht davon umfasst sind Erweiterungen oder Veränderungen, die mit der Instandhaltung einhergehen.

Nutzungsänderung

Die Änderung der Nutzung von Gebäuden und anderen Anlagen ist dann verfahrensfrei, wenn

  • für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen
    oder
  • die Errichtung oder Änderung der betreffenden Anlage gemäß der Sächsischen Bauordnung verfahrensfrei wäre.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
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2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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