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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> Ist eine Baugenehmigung not...-> Genehmigungsfreistellung
Genehmigungsfreistellung 

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, kann es unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem von einer Baugenehmigung freigestellt sein. Dies ist der Fall, wenn
  • Ihr Vorhaben kein Sonderbau ist,
  • Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt,
  • Ihr Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (drei Wochen ab bestätigtem Eingangsdatum der Unterlagen) erklärt hat, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll
    und
  • die Gemeinde keine vorläufige Untersagung beantragt hat.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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