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Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, es sei denn, für Ihr Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Errichtung (Neubau), eine Änderung und eine Nutzungsänderung verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sein.
Überprüfen Sie zuerst, ob Ihr Vorhaben zu den verfahrensfreien Bauvorhaben zählt. Fällt es darunter, brauchen Sie sich um eine Baugenehmigung nicht zu kümmern. Ist das nicht der Fall, kommt noch die Genehmigungsfreistellung in Betracht; hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Verfahrensfreie Bauvorhaben
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Genehmigungsfreistellung
Amt24-Informationen
In der Praxis ist in vielen Fällen keine Baugenehmigung erforderlich, da der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben relativ weitreichend ist und weil immer mehr Gebiete durch die Gemeinden mit Bebauungsplänen versehen werden. Wenn bei einem Bauvorhaben doch eine Genehmigung notwendig ist, wird diese in der Regel im vereinfachten Verfahren erteilt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015