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Lebenslagen-> Bauen und Wohnen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens
Genehmigung des Bauvorhabens 

Grundsätzlich gilt, dass Sie beim Bau alle geltenden Vorschriften und technischen Bestimmungen einhalten müssen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dadurch werden an Sie hohe Anforderungen gestellt und Sie tragen eine große Verantwortung.

Bei der Einreichung eines Bauantrags müssen Sie grundsätzlich einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beteiligen. Bauvorlageberechtigt sind Architekten sowie Ingenieure, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. Er muss sowohl den Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) unterschreiben.

Lassen Sie sich sowohl bei der Planung als auch bei der Bauausführung von Fachleuten helfen und beraten.

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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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