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Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Arbeit und Bildung-> Studium-> Beginn, Verlauf, Ende des S...-> Beendigung des Studiums, Ex...
Beendigung des Studiums, Exmatrikulation 

Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation, etwa wenn

  • eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde
    o d e r
  • die Rückmeldung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgte.

Weitere Informationen:

Zuständige Stellen informieren

Mit Beendigung des Studiums enden auch viele finanzielle Unterstützungen (wie BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung).

Deshalb sollten Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls auch Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse, über das Ende Ihres Studiums informieren.

Anstellung oder Selbstständigkeit?

Sollten Sie während des Studiums keinen Kontakt zu einem potenziellen Arbeitgeber geknüpft haben, bietet sich die Suche nach einer Anstellung in den verschiedenen Jobbörsen an.

Neben der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gibt es große Suchportale und auch viele kleinere, die sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben.

Die führenden Tageszeitungen in Sachsen veröffentlichen ebenfalls Stellenangebote – in ihren Druckausgaben und im Internet:

Oder haben Sie eine Geschäftsidee und möchten Sie Unternehmer werden?

Wie weiter bei Studienabbruch?

Die Hochschulteams der Agenturen für Arbeit bieten Studienabbrechern Beratung und andere Dienstleistungen wie etwa Seminare, Weiterbildungsangebote und Kontakte zu Arbeitgebern.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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