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Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation, etwa wenn
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eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde
o d e r - die Rückmeldung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgte.
Weitere Informationen:
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Exmatrikulation
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständige Stellen informieren
Mit Beendigung des Studiums enden auch viele finanzielle Unterstützungen (wie BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung).
Deshalb sollten Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls auch Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse, über das Ende Ihres Studiums informieren.
Anstellung oder Selbstständigkeit?
Sollten Sie während des Studiums keinen Kontakt zu einem potenziellen Arbeitgeber geknüpft haben, bietet sich die Suche nach einer Anstellung in den verschiedenen Jobbörsen an.
Neben der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gibt es große Suchportale und auch viele kleinere, die sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben.
- Jobbörse
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Berufs- und branchenspezifische Stellenbörsen
Bundesagentur für Arbeit
Die führenden Tageszeitungen in Sachsen veröffentlichen ebenfalls Stellenangebote – in ihren Druckausgaben und im Internet:
Oder haben Sie eine Geschäftsidee und möchten Sie Unternehmer werden?
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Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
Amt24-Informationen
Wie weiter bei Studienabbruch?
Die Hochschulteams der Agenturen für Arbeit bieten Studienabbrechern Beratung und andere Dienstleistungen wie etwa Seminare, Weiterbildungsangebote und Kontakte zu Arbeitgebern.
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Studienabbruch
Bundesagentur für Arbeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014