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Unterbrechung des Studiums und Beurlaubung 

Sollten wichtige Gründe Sie an der Weiterführung Ihres Studiums hindern, können Sie dieses für begrenzte Zeit unterbrechen. Dazu müssen Sie beim zuständigen Immatrikulationsamt eine Beurlaubung beantragen.

Als Gründe gelten etwa:

  • Absolvierung eines Praktikums
  • Auslandssemester
  • eigene Krankheit
  • Betreuung von Angehörigen
  • Mutterschutz und Elternzeit

Eine Beurlaubung soll die Dauer von zwei Semestern nicht überschreiten. Eine Beurlaubung zum Zweck eines Auslandsstudiums kann allerdings generell auch über diese zwei Semester hinaus erfolgen.

Beachten Sie, dass für den gesamten Beurlaubungs-Zeitraum die BAföG-Förderung entfällt.

Kindererziehung

Für die Kindererziehung erfolgt eine besondere Förderung. So wird etwa eine "Auszeit" wegen Mutterschaft und Kindererziehung nicht auf eine Beurlaubung aus anderem Grund angerechnet.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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