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Zulassung zum Studium 

Hinweis: Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.

Wenn Sie als Studienbewerberin oder -bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten. Dies gilt für alle Studiengänge.

Zulassungsfreie Studiengänge

Der gewünschte Studiengang ist frei zugänglich, dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhält in der Regel jeder Bewerber einen Studienplatz.

Örtliche zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für Studiengänge, bei denen das Angebot an Studienplätzen nicht für alle Bewerber ausreicht, gilt eine Zulassungsbeschränkung, landläufig als Numerus clausus (NC) bezeichnet.

Die Studienplätze für Studiengänge, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden von der Hochschule vergeben. Die Bewerbung ist in diesen Fällen direkt an die Hochsschule zu richten.

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Studienplätze, die einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Sie vergibt darüber hinaus auch die Studienplätze ausgewählter Studienagebote einzelner Hochschulen.

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dabei nach drei Kriterien:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • Wartezeit
  • Hochschulauswahlverfahren

Weitere Informationen:

Studiengänge mit besonderen Anforderungen

Bei einigen Studiengängen ist neben einem entsprechenden Schulabschluss beziehungsweise einer Hochschulzugangsberechtigung die Teilnahme an einer Eignungsprüfung (als Aufnahmeprüfung) oder an einem Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich.

Eine Eignungsprüfung als Nachweis der besonderen Befähigung ist in Sachsen insbesondere für Studiengänge der Kunsthochschulen und für Sportstudiengänge notwendig.

Konkrete Informationen über die Eignungsverfahren erhalten Sie bei den Hochschulen, die diese Studiengänge anbieten. Für eine Reihe von Studiengängen ist der Nachweis eines beruflichen Praktikums beziehungsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, insbesondere im Online-Angebot und bei der allgemeinen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.

Ausbildungsvertrag bei Studium an der Berufsakademie Sachsen

Wenn Sie an der Berufsakademie Sachsen studieren wollen, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner vorweisen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die Studienzulassung.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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