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Wenn Sie als Studienbewerberin oder -bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten. Dies gilt für alle Studiengänge.
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Direktbewerbung zum Hochschulstudium (ausländische Studienbewerber EU, EWR)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zulassungsfreie Studiengänge
Der gewünschte Studiengang ist frei zugänglich, dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhält in der Regel jeder Bewerber einen Studienplatz.
- Direktbewerbung zum Hochschulstudium
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Immatrikulation
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Örtliche zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für Studiengänge, bei denen das Angebot an Studienplätzen nicht für alle Bewerber ausreicht, gilt eine Zulassungsbeschränkung, landläufig als Numerus clausus (NC) bezeichnet.
Die Studienplätze für Studiengänge, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden von der Hochschule vergeben. Die Bewerbung ist in diesen Fällen direkt an die Hochsschule zu richten.
- Direktbewerbung zum Hochschulstudium
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Immatrikulation
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Studienplätze, die einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Sie vergibt darüber hinaus auch die Studienplätze ausgewählter Studienagebote einzelner Hochschulen.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dabei nach drei Kriterien:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Wartezeit
- Hochschulauswahlverfahren
Weitere Informationen:
- Zentrale Studienbewerbung
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Immatrikulation
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Studiengänge mit besonderen Anforderungen
Bei einigen Studiengängen ist neben einem entsprechenden Schulabschluss beziehungsweise einer Hochschulzugangsberechtigung die Teilnahme an einer Eignungsprüfung (als Aufnahmeprüfung) oder an einem Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich.
Eine Eignungsprüfung als Nachweis der besonderen Befähigung ist in Sachsen insbesondere für Studiengänge der Kunsthochschulen und für Sportstudiengänge notwendig.
Konkrete Informationen über die Eignungsverfahren erhalten Sie bei den Hochschulen, die diese Studiengänge anbieten. Für eine Reihe von Studiengängen ist der Nachweis eines beruflichen Praktikums beziehungsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.
Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, insbesondere im Online-Angebot und bei der allgemeinen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Ausbildungsvertrag bei Studium an der Berufsakademie Sachsen
Wenn Sie an der Berufsakademie Sachsen studieren wollen, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner vorweisen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die Studienzulassung.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014