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Beginn, Verlauf, Ende des Studiums 

Wenn Sie ein Hochschulstudium aufnehmen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung: die sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung". Dies können Schulabschlüsse wie das Abitur oder die Fachhochschulreife sein, aber auch eine bestandene Meisterprüfung. Darüber hinaus können Sie die Berechtigung aber auch erhalten, wenn Sie mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule absolvieren.

Außerdem müssen Studienbewerber die Zulassungs- und Immatrikulationsbedingungen erfüllen. Von ausländischen Studienbewerbern wird zudem der Nachweis verlangt, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.

Auch wenn Sie die nötige Eignung haben, sollten Sie damit rechnen, dass Sie für Ihren Wunschstudiengang möglicherweise nicht zugelassen werden. Stehen weniger Studienplätze zur Verfügung, als Bewerbungen vorliegen, wird nach einem Auswahlverfahren vorgegangen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit des Bewerbers oder der Bewerberin.

An den Kunsthochschulen ist meist die Eignung für den Wunschstudiengang ausschlaggebend. Diese wird in einem gesonderten Verfahren überprüft.

Mehr zu den Studienvoraussetzungen und zur Zulassung erfahren Sie in den nachstehenden Unterkapiteln. Hier lesen Sie auch, was zu beachten ist, wenn Sie das Studium wechseln, unterbrechen oder beenden wollen.

Mehr zum Thema:

Hinweis: Die Lebenslage "Studium" gibt Ihnen eine Orientierungshilfe für alle Hochschulformen. Abweichenden Regelungen wie etwa für die Berufsakademie Sachsen werden einzeln erwähnt.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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