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Wenn Sie ein Hochschulstudium aufnehmen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung: die sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung". Dies können Schulabschlüsse wie das Abitur oder die Fachhochschulreife sein, aber auch eine bestandene Meisterprüfung. Darüber hinaus können Sie die Berechtigung aber auch erhalten, wenn Sie mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule absolvieren.
Außerdem müssen Studienbewerber die Zulassungs- und Immatrikulationsbedingungen erfüllen. Von ausländischen Studienbewerbern wird zudem der Nachweis verlangt, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.
Auch wenn Sie die nötige Eignung haben, sollten Sie damit rechnen, dass Sie für Ihren Wunschstudiengang möglicherweise nicht zugelassen werden. Stehen weniger Studienplätze zur Verfügung, als Bewerbungen vorliegen, wird nach einem Auswahlverfahren vorgegangen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit des Bewerbers oder der Bewerberin.
An den Kunsthochschulen ist meist die Eignung für den Wunschstudiengang ausschlaggebend. Diese wird in einem gesonderten Verfahren überprüft.
Mehr zu den Studienvoraussetzungen und zur Zulassung erfahren Sie in den nachstehenden Unterkapiteln. Hier lesen Sie auch, was zu beachten ist, wenn Sie das Studium wechseln, unterbrechen oder beenden wollen.
- Studienvoraussetzungen
- Zulassung zum Studium
- Wechsel von Studiengang und Studienort
- Unterbrechung des Studiums und Beurlaubung
- Beendigung des Studiums, Exmatrikulation
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014