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Wechsel Studiengang (ausländische Studierende) 

Bürger aus der Europäischen Union

Als ausländischer Studierender aus einem Staat der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder -faches für Sie grundsätzlich keinen Einfluss auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Angehörige anderer Staaten

Kommen Sie aus einem Land, das nicht zur EU oder zum EWR zählt, dann müssen Sie bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Aufenthaltserlaubnis (Studentenvisum) an einen Zweck und damit an die gewählte Fachrichtung gebunden ist. Sie sollten sich daher vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung zunächst mit der Ausländerbehörde abstimmen, ob eine entsprechende Änderung der Aufenthaltserlaubnis möglich ist.

Wechseln Sie lediglich zu Beginn des Studiums den Studienganges oder das Studienfach, ist dies in der Regel noch problemlos möglich.

Änderung der Aufenthaltserlaubnis

Ist ein Wechsel erfolgt, müssen Sie dies in jedem Fall unverzüglich der Ausländerbehörde mitteilen. Die Mitarbeiter der Behörde prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen und ändern gegebenenfalls die Erlaubnis.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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