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Schulabschluss im Förderschwerpunkt Lernen
Den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen erwerben Sie, wenn Sie an der Schule zur Lernförderung am Ende der Klassenstufe 9 in allen Fächern mindestens die Note "ausreichend" erzielt haben oder die Note "mangelhaft" ausgleichen können.
Für den Notenausgleich gilt Folgendes:
- In den Fächern Deutsch, Mathematik, Informatik, Arbeitslehre und Hauswirtschaft kann die Note "mangelhaft" einmal durch die Note "befriedigend" oder besser in einem dieser Fächer ausgeglichen werden.
- In den oben nicht genannten Fächern kann die Note "mangelhaft" durch die Note "befriedigend" oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
- Der Notenausgleich ist in höchstens drei Fächern zulässig.
- Anmeldung an der Förderschule
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Schulabschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten Sie, wenn Sie an der Schule für geistig Behinderte am Ende der Werkstufe die Anforderungen des Förderplans erfüllen.
- Anmeldung an der Förderschule
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Hauptschulabschluss / qualifizierender Hauptschulabschluss
Den Hauptschulabschluss erwerben Sie, wenn Sie an der Oberschule an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen und letztlich auch das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in allen Fächern mindestens die Note "ausreichend" erzielt haben. Schlechtere Leistungen können möglicherweise ausgeglichen werden.
Einen qualifizierenden Hauptschulabschluss als Schüler der Oberschule erhalten Sie, wenn
- der Notendurchschnitt nicht schlechter als 3,0 ist,
- Sie in allen Fächern mindestens die Note "ausreichend" bekommen haben und
- in allen Leistungsnachweisen der besonderen Leistungsfeststellung zumindest die Note "ausreichend" erreicht wurde.
Konnten Sie den Hauptschulabschluss an der Oberschule nicht erlangen, haben Sie an der Berufsschule die Möglichkeit, diesen nachträglich anerkannt zu bekommen. Auf dem Zeugnis der Berufsschule wird für Schüler, die das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) erfolgreich abgeschlossen haben und noch keinen Hauptschulabschluss besitzen, bestätigt, dass sie eine Bildungsstand erreicht haben, der dem erfolgreichen Besuch der Oberschule mit Hauptschulabschluss entspricht. Bei einer dualen Berufsausbildung erhalten Sie diesen Eintrag auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Darüber hinaus können an der Schule zur Lernförderung für Schüler, deren Leistungsvermögen und Lernbereitschaft sich bis Klassenstufe 7 soweit verbessert haben, dass angenommen werden kann, dass sie durch förderpädagogische Maßnahmen den Hauptschulabschluss erreichen können, Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses eingerichtet werden.
An den Schulen zur Lernförderung wird der Hauptschulabschluss ohne Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung erworben. Der Unterricht in den Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses richtet sich nach den jeweiligen Lehrplänen der Klassenstufen 7 bis 9 des abschlussbezogenen Unterrichts mit dem Ziel des Hauptschulabschlusses der Oberschule. Die drei Klassenstufen werden mit H 8, H9 und H 10 bezeichnet. Die Fremdsprache Englisch wird mit der Maßgabe unterrichtet, dass das Ziel der Klassenstufe 7 der Oberschule am Ende der Klassenstufe H 10 erreicht wird.
- Anmeldung an der Förderschule
- Anmeldung an der Oberschule
- Anmeldung an der Berufsschule
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Realschulabschluss
Den Realschulabschluss erhalten Sie, wenn Sie an der Oberschule die Klassenstufe 10 erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden haben. Diese besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie einen erfolgreichen Berufsabschluss mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 in einem der verschiedenen Bildungsgänge der Berufsfachschule erreicht haben.
Bei einer dualen Berufsausbildung sind für die Zuerkennung eine Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie ein befriedigendes Gesamtergebnis in der Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle erforderlich.
- Anmeldung an der Oberschule
- Anmeldung an der Berufsfachschule
- Anmeldung an der Berufsschule
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) bekommen Sie nach erfolgreichem Besuch des Gymnasiums (nach Jahrgangsstufe 12) oder des Beruflichen Gymnasiums (nach Jahrgangsstufe 13).
Am Ende der gymnasialen Oberstufe müssen Sie die Abiturprüfung, welche aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht, absolvieren. Die Leistungen daraus, die Ergebnisse der Kurshalbjahre der gymnasialen Oberstufe und gegebenenfalls eine besondere Lernleistung (BELL) setzen sich zur Abiturnote zusammen.
- Anmeldung am Gymnasium
- Anmeldung am Beruflichen Gymnasium
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
- Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium
- Das Abitur am Beruflichen Gymnasium
Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule. Sie berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, unabhängig von der gewählten Fachrichtung.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist außer an der Fachoberschule auch in ausgewählten Bildungsgängen der Berufsschule, der Berufsfachschule oder der Fachschule möglich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie einen Realschulabschluss besitzen und während der Berufsausbildung beziehungsweise der beruflichen Weiterbildung eine Zusatzausbildung sowie eine separate Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife absolvieren.
- Anmeldung an der Fachoberschule
- Anmeldung an der Berufsschule
- Anmeldung an der Berufsfachschule
- Anmeldung an der Fachschule
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wenn Sie Ihren Schul- oder Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkennen lassen.
- Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
- Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014