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Lebenslagen-> Arbeit und Bildung-> Berufsausbildung-> Informationen und Förderung...
Informationen und Förderungen zur Berufsausbildung für Unternehmen 

Allgemeines

Die Vorteile der Ausbildung von Jugendlichen im eigenen Unternehmen liegen auf der Hand:

  • produktiver Arbeitseinsatz der Auszubildenden
  • Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs
  • Ersparnis von Einarbeitungszeit und -kosten durch passgenaue Ausbildung und Einführung in den Unternehmensablauf
  • weniger Personalfluktuation und Fehlbesetzung, da künftige Mitarbeiter bereits erprobt sind
  • geringere Personalbeschaffungskosten

Unternehmen, die ausbilden, können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen.

Unterstützung und Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie als Unternehmerin und Unternehmer bei der Ausbildung junger Leute. Sie bietet umfangreiche Informationen und Broschüren an – zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (Ausbildungspakt)
  • Rahmenbedingungen für die Ausbildung im dualen Ausbildungssystem (Berufsschule und Betrieb)
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Organisation und Ablauf der Ausbildung
  • Informationen zum Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsvermittlung

Außerdem gewährt die Bundesagentur für Arbeit eine Reihe von Förderungen an ausbildende Unternehmen.

Unterstützung und Förderung durch das Integrationsamt

Das Integrationsamt steht mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot als kompetenter Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter Menschen zur Verfügung. Beispielsweise werden technische und organisatorische Fragestellungen gelöst, wie die Ergonomie von Arbeitsplätzen und die Auswirkungen bestimmter Behinderungsarten. Es gewährt zudem zahlreiche finanzielle Hilfen.

  • Zuschüsse und Darlehen bei Investitionen, um neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen
  • Zuschüsse und Darlehen bei der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen (Arbeitshilfen, Maschinen, Geräte) sowie der Umgestaltung von Eingängen zu Gebäuden und Sozialräumen
  • Zuschüsse als Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel bei notwendiger Betreuung am Arbeitsplatz)
  • Zuschüsse zu den Ausbildungsgebühren (zum Beispiel Prüfungsgebühren) für Betriebe bis 20 Mitarbeiter
  • Möglichkeit einer einmaligen Prämie für besonders gute Beispiele für betriebliches Eingliederungsmanagement

Förderprogramme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen, die ausbilden, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt werden. Die Förderung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB).


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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