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Finanzielle und sonstige Hilfen 

Bafög

Wenn Sie eine Berufsausbildung an der Berufsfachschule (ohne Ausbildungsbetrieb) absolvieren, können Sie unter Umständen Bafög erhalten.

Auch wenn Sie ein Schuljahr im Ausland verbringen wollen oder planen, einen Meisterlehrgang zu besuchen, sollten Sie sich über die eventuell in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des BAföG informieren.


DETAILS:

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kommt für Auszubildende in Betracht, die Ihre Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Ausbildungsbetrieb) machen oder sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden.


DETAILS:

Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern

Wenn Berufsschüler für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.


DETAILS:

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt eine Reihe von Unterstützungen. Neben den Beratungs- und Vermittlungsleistungen werden Sie mit finanziellen Hilfen bei der Suche einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle unterstützt sowie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld erhalten.


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Bildungskredit

Im vorletzten und letzten Jahr der Berufsausbildung können Sie als volljähriger Auszubildender von der KfW Bankengruppe einen Bildungskredit erhalten.


DETAILS:

Weiterbildungsstipendium

Mit einem Weiterbildungsstipendium können Sie finanzielle Unterstützung für Ihre weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen wie beispielsweise zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, fachübergreifende Weiterbildungen wie zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.


DETAILS:

Wohnung und Co.

Wenn Sie als Auszubildende oder Auszubildender eine eigene Wohnung haben oder planen, eine eigene zu beziehen, sollten Sie sich informieren, ob und wie Sie dafür finanzielle Unterstützungen bekommen können. Beispielsweise könnten Sie abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen einen Wohnberechtigungsschein erhalten, mit dem Sie subventionierte und damit günstigere Wohnungen mieten können. Neben dem Wohngeld kommt auch noch die Ermäßigung der Telefongebühr (Sozialtarif der Deutschen Telekom) und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Betracht.

DETAILS:

Krankenversicherung

Mit dem Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses werden Sie automatisch selbst sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Die Möglichkeit, in der Familienversicherung über die Eltern in der Krankenkasse versichert zu bleiben, gibt es dann nicht mehr.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

Förderung der Träger eines Freiwilligen Dienstes

Die Träger eines Freiwilligen sozialen Jahres oder eines Freiwilligen ökologischen Jahres können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Hierfür stehen zwei Programme für FSJ und FÖJ aus Mitteln des ESF zur Verfügung sowie alternativ eine Förderung aus Bundesmitteln, die vom Kommunalen Sozialverband ausgereicht wird.


DETAILS:


Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, 23.04.2014


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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