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Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb 

Neben der "klassischen" Lehre im Unternehmen und in der Berufsschule besteht auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung ohne einen Ausbildungsbetrieb zu absolvieren. Das bedeutet, dass sowohl die fachpraktische als auch die fachtheoretische Ausbildung in einer Schule (Berufsfachschule) stattfindet. Sie wird ergänzt durch Praktika oder berufspraktische Ausbildung. Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren.

Assistentenberufe (zum Beispiel Staatlich geprüfter medizinischer Dokumentationsassistent)  und alle Gesundheitsfachberufe, die nach Bundesrecht geregelt sind (zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger) sowie die anderen Berufe, für welche die Regelkompetenz beim Land liegt, kann man nur in einem solchen Ausbildungsgang erlernen. So gibt es beispielsweise folgende Berufsfachschulen:

  • Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
  • Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
  • Berufsfachschule für Sozialwesen
  • Berufsfachschule für Pflegehilfe

Die Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Die Anmeldung an einer Berufsfachschule Ihrer Wahl müssen Sie selbst, oder wenn Sie noch nicht volljährig sind, Ihre Erziehungsberechtigten (in der Regel Ihre Eltern), vornehmen.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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