Lebenslagen-> Arbeit und Bildung-> Arbeitslosigkeit-> Ältere Arbeitnehmer
Der demografische Wandel und die Heraufsetzung des Renteneintrittalters führen zu "alternden Belegschaften". Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen also länger und besser in die Arbeitswelt integriert werden. Für ältere Menschen gibt es besondere Hilfen bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit.
Altersteilzeit
Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitnehmern dient das Modell der Altersteilzeit. Diese Möglichkeit eröffnet sich Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa drei Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert.
Denkbare Modelle der Altersteilzeit sind
- Halbtagsbeschäftigung,
- Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel,
- das sogenannte Blockmodell, also ungekürzte Arbeitszeit in der ersten Phase und vollständige Freistellung in der zweiten Phase.
Das Entgelt bei Altersteilzeit liegt grundsätzlich mindestens 20 Prozent über dem eigentlichen (also halbierten) Teilzeitentgelt. Diese Aufstockung wird dem Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2010 sind durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch Altersteilzeitmodelle förderfähig, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben. (vgl. § 16 AtG)
Altersteilzeitarbeit, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnt, ist weiterhin rechtlich möglich. Grundsätzlich kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Förderung der beruflichen Weiterbildung - WeGebAU
WeGebAU ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 45 Jahren, die in kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) arbeiten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Förderung durch einen Bildungsgutschein erfolgen. Die Maßnahme muss Kenntnisse vermitteln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind und eine zertifizierte Teilqualifikation beinhalten. Dies soll helfen Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer (EGZ Ältere)
Mit dem Eingliederungszuschuss für Ältere sollen die Marktchancen von älteren Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, insbesondere mit zusätzlichen Unterstützungsbedarfen verbessert werden. Der Eingliederungszuschuss kann in einer Höhe von bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für eine Dauer von höchstens 36 Monaten gewährt werden, je nach individuellen Wettbewerbsnachteilen bzw. Einschränkungen des Einzelnen.
Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
03.01.2014