EINWOHNERMELDEAMT
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer ganztägigen Schulung der Mitarbeiter bleibt die Einwohnermeldestelle der Gemeinde Moritzburg am Donnerstag, dem 04.11.2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie haben in der betreffenden Woche die Möglichkeit, während der Sprechzeiten am Dienstag, dem 02.11.2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag, dem 05.11.2021, auch ohne Terminvereinbarung, von 9 bis 12 Uhr die Einwohnermeldestelle aufzusuchen.“
Am Donnerstag, dem 11. November 2021, ist das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme nur von 14 – 16 Uhr geöffnet.
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Gemäss § 19 BMG muss bei jeder An- und Abmeldung eine Wohnungsmeldebescheinigung vorgelegt werden. Mit beigefügtem Dokument stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Online-Anträge für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der nachfolgenden Datei.
Der neue Personalausweis ist da!
Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Mitzubringen sind ein biometrisches Passfoto (Auskunft dazu erteilt jeder Fotograf), der alte Personalausweis oder Pass und die Geburtsurkunde. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unter-schriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bun-despolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion bean-tragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gebühr ist in bar zu entrichten. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldestelle Moritzburg gern. Telefon 035207-853-19. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Bröschüre zur "Information der Online-Ausweisfunktion" (§ 11 Abs 2. PauswG)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der nebenstehenden Datei finden Sie alle wichtigen Informationen zur
Online-Ausweisfunktion.
Ihr Einwohnermeldeamt